GIŠla-ḫur-nu-zi-ašda-a-i nach Anmerkung in der Autographie: „Flacher und anscheinend von anderer Hand geschrieben“. Ein Vergleich mit den anderen Exemplaren empfiehlt eine Emendierung dieses Zusatzes.
Die selbe Handlung wurde schon in kolon 71 (ohne Erwähnung von dickem Brot) durchgeführt. Das könnte das Vorkommen des Adverbs/Postposition EGIR-pa „wieder“ erklären. Vgl. auch die völlig unterschiedliche Übersetzung in Kümmel 1987, 288, der der Variante des Exemplars C folgt (vgl. dazu Anmerkung 43 zu kolon 95 in der Umschrift).